06677 389999

Hier helfen wir Ihnen

06677 3569899

  • Hier helfen wir Ihnen

Private Krankenversicherung für Angestellte und Selbstständige

Top Schutz für Ihre Gesundheit

Sichern Sie sich noch heute eine Beratung zur besten medizinischen Versorgung

  • Beitragsrückerstattung

  • Individuelle Tarifgestaltung

  • Schnelle Facharzttermine

Gregor Smolorz - Ihr PKV Experte

Gregor Smolorz - Ihr PKV Experte

Warum in die PKV wechseln?

  • Die private Krankenversicherung bietet erstklassigen und schnellen Gesundheitsschutz – beim passenden Arzt, beim Spezialisten oder im Krankenhaus.

  • Sie erhalten Beitragsrückerstattungen, wenn außerhalb der Vorsorgeuntersuchungen keine Leistungen genutzt wurden

  • Sie zahlen im besten Fall weniger als in der GKV und erhalten die wesentlich besseren Leistungen

  • Einfache und schnelle Kostenerstattung über eine digitale App

Verschiedene Tarife - individuell für jeden Bedarf

Wählen Sie aus verschiedenen Tarifen. Wir beraten Sie gerne.

Sie wählen Ihre Leistung in den Bereichen:

  • Stationäre Leistungen

  • Ambulante Leistungen

  • Zahnärztliche Leistungen

Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung

Ist es möglich, als Arbeitnehmer eine private Krankenversicherung abzuschließen? Und besteht die Möglichkeit, später wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren?

Antworten auf diese und weitere häufig gestellte Fragen finden Sie hier.

Wie kann ich eine private Krankenversicherung abschließen?
Wann kann ich als Angestellter eine PKV abschließen?
  • Starten Sie in ein neues Angestelltenverhältnis oder wechseln den Arbeitgeber und Ihr voraussichtliches Bruttoeinkommen überschreitet in den kommenden 12 Monaten die aktuelle Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro, können Sie bereits zu Beginn der Beschäftigung in die private Krankenversicherung wechseln.

  • Erhalten Sie eine Gehaltserhöhung und Ihr Jahreseinkommen erreicht dadurch innerhalb der nächsten 12 Monate voraussichtlich mindestens 73.800 Euro brutto, ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung zum 1. Januar des Folgejahres möglich. Voraussetzung ist zudem, dass Ihr Einkommen auch die dann gültige Versicherungspflichtgrenze übersteigt.

Zahlt der Arbeitgeber einen Teil und welchen?

Ja, Ihr Arbeitgeber übernimmt 50 % des monatlichen Beitrages für Ihre private Krankenversicherung. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt jedoch maximal die Hälfte des durchschnittlichen Beitrages der gesetzlichen Krankenversicherung.

Was passiert mit den Beiträgen im Alter?

Um spätere Beitragssprünge zu vermeiden, fällt der Beitrag in jungen Jahren etwas höher aus. Durch sogenannte Alterungsrückstellungen wird sichergestellt, dass Ihre monatliche Belastung nicht allein aufgrund des Älterwerdens steigt. Zusätzlich hilft ein gesetzlich vorgeschriebener Zuschlag von 10 Prozent dabei, mögliche Beitragsanpassungen im Alter abzufedern.

Unser Tipp:

Mit unserer Tarifoption „Beitragsentlastung“ können Sie bereits heute vorsorgen und Ihre Beiträge im Ruhestand deutlich senken. Das Prinzip ist einfach: Zusätzlich zu Ihrem regulären Versicherungsbeitrag zahlen Sie von Beginn an einen weiteren Betrag für die spätere Entlastung. Der Vorteil: Ihr Gesamtbeitrag reduziert sich im Alter spürbar.

Gut zu wissen:

Alle bei Vertragsabschluss vereinbarten Leistungen sind Ihnen lebenslang garantiert.

Ist meine Familie automatisch mitversichert?

Nein. In der privaten Krankenversicherung muss sich jedes Familienmitglied separat versichern. Für Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr sind die Beiträge relativ niedrig.

Besteht die Möglichkeit, wieder zurück in die GKV zu wechseln?

Ja, grundsätzlich ist das möglich – vorausgesetzt, Sie sind jünger als 55 Jahre und es tritt erneut Versicherungspflicht ein. Sollten Sie bereits älter sein oder aufgrund unerwarteter finanzieller Schwierigkeiten nicht mehr mehr als den Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung aufbringen können, gibt es eine Alternative: Für solche Situationen hat der Gesetzgeber den sogenannten Basistarif geschaffen. Die Leistungen entsprechen dabei in etwa dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung.